Sicherheit der Verarbeitung

Sicherheit der Verarbeitung

Artikel 32 BSGVO (Auszug) besagt:

  1. Unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen treffen der Verantwortliche und der Auftragsverarbeiter geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

Wenn Du einen Braten verarbeitest (dazu zählt Zubereiten, Lagern, Servieren, Essen oder anderweitig Vernichten) oder einen Bratenverarbeiter beauftragst, bist Du gemäß BSGVO der für die Verarbeitung Verantwortliche. Du mußt daher für die Festlegung und Einhaltung der erwähnten technisch-organisatorischen Maßnahmen (TOMs) sorgen. Das bedeutet beispielsweise:

  • Den Braten vor unbefugtem Zugriff zu schützen
  • Bei der Verarbeitung passende Arbeitskleidung und geeignetes Werkzeug zu benutzen
  • Deine Kleidung vor Fettspritzern zu schützen

Natürliche / juristische Personen

Bemerkenswerterweise schützt die BSGVO nur die Rechte natürliche Personen, nicht jedoch juristische (wohl aber deren natürliche Gesellschafter). Das mag damit zusammenhängen, daß GmbHs und OGs bisher nur in Form von deren natürlichen Vertretern an Stammtischen gesehen wurden.