Rechte betroffener Personen

Betroffene Personen sind jene, deren Braten Du verarbeitest. Ein wesentliches Recht dieser Personen ist, ihren Braten zurückzuerhalten. Als Verantwortlicher oder Bratenverarbeiter bist Du verpflichtet, den Braten auf Verlangen vollständig zurückzugeben. Dieser muß unverfälscht sein oder in einem Zustand gemäß der vereinbarten Verarbeitung. Bei Rückgabe in faschierter Form (in Deutschland: „Hackbraten“) kann sich der Nachweis der Unverfälschtheit schwierig gestalten. Im Zweifelsfall orientiere Dich an den GRenzen des guten Geschmacks. Rückgabe in verdauter Form muß jedenfalls als unzulänglich angesehen werden.

Und die Rechte besoffener Personen?

Besoffene Personen sind insofern ein schwieriger Fall, weil die Zustimmung zur Verarbeitung gemäß BSGVO eine freie und informierte Entscheidung sein muß. Du solltest also die Zustimmung zur Verarbeitung immer zeitgerecht einholen, d.h. bevor Du das Bier ausschenkst.

Analogie zum Datenschutz

Die Datenschutz-Grundverordnung DSGVO enthält umfangreiche Bestimmungen über die Rechte der von der Datenverarbeitung betroffenen Personen. Diese finden sich u.a. in Kapitel III. Auch bei der Datenverarbeitung gilt beispielsweise, daß betroffene Personen das Recht haben, ihre Daten vollständig und unverfälscht zurückzuerhalten.