Bratenschutz & Bratensicherheit

Bratenschutz und Bratensicherheit umfassen:

  1. Schutz vor Verlust oder Verfälschung des Bratens  (Verfügbarkeit, Unversehrtheit)
  2. Schutz davor, dass Dein Braten in falsche Hände gerät (Vertraulichkeit)

Das bedeutet für Dich:

1. Verfügbarkeit, Unversehrtheit

Wenn Du Deinen Braten von einem Auftragsverarbeiter zubereiten läßt, muß er Dir Deinen Braten auf Verlangen vollständig und unversehrt zurückgeben. Es darf also nicht sein, daß Dir der Verarbeiter nur einen Teil Deines Bratens zurückgibt, oder Dir ein nicht-EU-konformes Chlorhuhn unterjubelt.

2. Vertraulichkeit

Der Auftragsverarbeiter muß (mit der jeweiligen Bratenkategorie angemessenen Mitteln) dafür sorgen, daß Dein Braten nicht in falsche Hände gerät. Abgesehen vom schmerzlichen Verlust könnte ein Bratendieb Dein Rezept öffentlich machen, oder Teile Deines Bratens (evtl. in aufbereiteter Form) an Dritte verkaufen.

Der Bratenverarbeitungsauftrag

Bevor Du also einen Auftragsverarbeiter mit Lagerung oder Zubereitung Deines Bratens beauftragst, stelle sicher, daß Du ihm vertrauen kannst und verlange die entsprechenden Unterlagen. Lies Dir insbesondere seine Bratenschutzrichtlinie durch. Gemäß BSGVO ist der Auftragsverarbeiter verpflichtet, ein Verarbeitungsverzeichnis zu führen, in dem alle Verarbeitungsvorgänge, die Deinen Braten betreffen, festgehalten sind. Der Bratenverarbeitungsauftrag schafft klare Verhältnisse. Jedenfalls muß die Sicherheit der Verarbeitung gewährleistet sein.

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