Warum Bratenschutz?

Du hast Deinen zukünftigen Sonntagsbraten einem Verarbeiter anvertraut, und freust Dich auf ein erstklassiges Ergebnis. Was aber, wenn

  • der Verarbeiter Deinen Braten ohne Dich zu informieren einem Subunternehmer weitergibt, der den Job in einer alten Fabrikshalle ohne viel Geschmack dafür mit mehr Salz billiger erledigt?
  • der Sub-Verarbeiter außerhalb der EU arbeitet, vielleicht in einem Land wo die Lebensmittelbehörde beide Augen zudrückt? Wenn er schmutziges Werkzeug benutzt, den Bratensaft mit Abwaschwasser streckt, oder mit Spülmittel die Haut knuspriger macht?
  • der Sub-Verarbeiter ein Stück von Deinem Braten abzweigt und selbst konsumiert oder am Schwarzmarkt verkauft?
  • der Verarbeiter in Deinem Namen Braten-Kostproben an Deine streng vegan lebenden Freunde schickt?

Wenn Du das alles nicht willst, solltest Du klären, ob Dein Auftragsverarbeiter die Vorgaben der Bratenschutz-Grundverordnung (BSGVO) einhält. Das kannst Du sicherstellen, indem Du seine Bratenschutzrichtlinie liest und ihm einen BSGVO-konformen Verarbeitungsauftrag erteilst. Darin ist auch explizit festzuhalten, ob und wenn ja welche(n) Sub-Auftragsverarbeiter Dein Auftragnehmer mit einzelnen Schritten der Bratenverarbeitung beauftragen darf.

Analogie im Datenschutz

Die Datenschutz-Grundverordnung der EU (DSGVO, englisch: General Data Protection Regulation GDPR) regelt ähnliche Aspekte bezogen auf den Datenschutz. Vor dem eigentlichen Gesetzestext werden Beweggründe für die zu treffenden Regelungen genannt. Diese erklären, was mit den entsprechenden Abschnitten im DSGVO-Gesetzestext erreicht werden soll. Der gesamte Text inklusive Beweggründe ist auf EUR-Lex abrufbar.